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J.Boegel
Seelsorger
Registriert seit: Mai 2003 Wohnort: Kassel Hessen Verein: RMV; Solaris Beiträge: 1282 Status: Offline |
Beitrag 96548
, LuftVO
[01. März 2006 um 07:00]
Moin zusammen,
ich habe das Vergnügen mal wieder auf die Luftverkehrsordnung aufmerksam gemacht worden zu sein. Es ging um die Aussage das man zum zwecke der landung die erlaubnis des Gruneigentümers brauche, bezogen auf raketen. Das konnte und kann ich ja gar nicht glauben. Egal, die LuftVo ist online einzusehen. Nun wußte ich genau das da was stande von:.. zum Zwecke des Starts ist die Erlaubnis des grundeigentümers nötig, sont bis zu 50.000€ Starfe, alternativ Knast. Also hab ich gesucht und....nix mehr gefunden. Ob guter rat nun teuer sein muß vermag ich derzeit nicht zu beurteilen aber ich werfs euchg mal vor die Füße: Zitat: Ich bin der Meinung das stande in dem weggefallenen 2er, dann müßte aber im 3er was stehen von CD Spieler und Handys im Flugbetrieb verboten, da bin ich mir ganz sicher das da was war... Jedenfalls steht im 3er eine "Kann-Reglung" bezüglich der Einverständniserklärung. Warum jetzt das Außerdem werden da keine Raketen angesprochen, ist der §15 überhaupt zuständig? Die Quelle ist von 2002 und von Mitte 2005 Zitat: Hier steht jetzt was von Auflagen. Kann und darf die Behörde die sich jetzt aus den Fingern saugen oder gibt es da einen Katalog worin Auflagen vermerkt sind? Aber wo stand, steht der Satz"...zum Zwecke des Aufstiegs die Einverständniserklärung"? Das ist als wenn man Werkzeug sucht und nicht findet Gruß Jens Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen. |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8335 Status: Offline |
Beitrag 96562
[01. März 2006 um 11:22]
Du brauchst in Deutschland prinzipiell erstmal für alles, was Du tust, die Einverständnis des Grundstückseigentümers oder wenigstens -besitzers/-mieters/-pächters.
Da Außenlandungen von solchen Fluggeräten, die mehr oder weniger der Laune der Natur unterworfen sind, so wie Segelflugzeuge, keine Genehmigung für diese Landungen benötigen, müsste der § wohl so ausgelegt werden, dass das auch für Raketen gilt, da diese am Fallschirm landen und sich deshalb landetechnisch ähnlich verhalten wie Segelflugzeuge. Ich habe aber, wenn ich mich recht entsinne, noch in keiner Fassung der LuftVO etwas über die Landung von Raketen gelesen, Du suchst also möglicherweise vergeblich. Der Gesetzgeber kann nicht an alles denken. Dazu kommt noch, dass der Bauer einem wohl kaum was kann, wenn man nichts kaputt gemacht hat. Bei geringen Beschädigungen, die unvermeidbar waren bei der Bergung der Rakete, wohl ebenso. Im Zweifelsfall Rakete liegen lassen und den Bauern bitten sie zu bergen. Oliver |
J.Boegel
Seelsorger
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Beitrag 96635
[02. März 2006 um 18:27]
Moin,
mir gehts ja nicht drum mich vor meiner Pflicht und Schuldigleit zu drücken. Aber ich will wissen wo die Passage hin ist an die ich mich noch lebhaft erinnern kann. Ein Anruf beim Verkehrsteam beim RP Kassel brachte auch nicht mehr außer den Hinweis das man ohne Einwilligung des Eigentümers eh nichts machen dürfe. Dennoch will ich wissen wo das steht In den T2 Unterlagen und zwar in den von noch 2003 steht es so drin. Leider habe ich die nicht mehr. Da war auch der § aufgeführt. Das war eine DIN A4 Seite mit den "wichtigsten" Gesezten, bzw. was deren Nichteinhaltung nach sich zieht. Gruß Jens Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen. |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8335 Status: Offline |
Beitrag 96636
[02. März 2006 um 18:31]
Was suchst Du denn nun? Das mit der Erlaubnis für den Start oder für die Landung? Ersteres steht mit Sicherheit _ganz_ woanders, letzteres gibt es nicht...
Oliver |
J.Boegel
Seelsorger
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Beitrag 96639
[02. März 2006 um 19:21]
Yep,
ich such die Geschichte mit dem Start und das stande in der Luft VO, deshalb frage ich ja wo es jetzt steht, bzw. wo es hin ist gruß Jens Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen. |
Heiner-Marcel
Epoxy-Meister Registriert seit: Dez 2005 Wohnort: Jenseits von D´dorf Verein: no Beiträge: 238 Status: Offline |
Beitrag 96640
[02. März 2006 um 20:21]
@ Jens,
wenn Du meinen Daddy nicht hättest ZITAT: Wer von einem Grundstück ein Luftfahrzeug ( darunter fallen auch Flugmodelle ) ohne die Erlaubnis des Grundstückseigentümers startet, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden ( § 60 Abs.1 LuftVG ). ZITAT Ende Von `Landung` steht da nichts drin. Das wäre auch Unsinn, denn ein Ballon oder Segelflugzeug mit Aussenlandung kann wohl schlecht vorher die Genehmigung des potentiellen Grundstückseigentümers einholen. Und da Raketenmodelle nun mal wie Luftfahrzeuge behandelt werden, gibt es eben den obigen Umkehrschluß. Zufrieden ? Schöne Grüße H-M Geändert von Heiner-Marcel am 02. März 2006 um 20:23 Nobody is perfect - Der Feind meines Feindes ist mein Freund |
J.Boegel
Seelsorger
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Beitrag 96665
[03. März 2006 um 07:13]
LuftVG...man achte auf die Details.
Naja, ich werd bald 30, da darf man schon mal im falschen Gesetzbuch blättern und sich wundern warum da nix mehr drin steht. Wichtig ist ja dass man blättert Besten Dank. Zufrieden? k.A., ich hoffe mal ja, es ging ja darum das ich das bei div. Sachsen mitbekommen habe die hier hoffentlich fleißig mitlesen Gruß Jens Geändert von Oliver Arend am 03. März 2006 um 13:56 Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen. |
Andreas B.
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Nov 2002 Wohnort: Freistaat Sachsen Verein: AGM (P2,L2) TRA#9711 Beiträge: 5216 Status: Offline |
Beitrag 96710
[03. März 2006 um 23:50]
Hi Jens,
natürlich lesen auch hier die "div. Sachsen" mit und die Aussagen meiner Vorredner decken sich ja auch absolut mit meiner Meinung, nur konnte ich eben nicht gleich den entsprechenden § ausfindig machen rolleyes: ! Aber um der ganzen Sache mal einen Namen zu geben hier jetzt das praktische Beispiel. Also wie mitlerweilen sicherlich fast alle mitbekommen haben wurde das Geländer der Roten Jahne geteilt in Stücke von 1/3 und 2/3, für das Gelände des 1/3 Stückes liegt uns eine schriftliche Nutzungszusage für Modellraketenstarts vom Grundstückseigentümer vor, für das restliche 2/3 Stück jetzt leider nicht mehr. Aber das ist eben für uns auch nicht mehr relevant da ja der Besitzer das 2/3 Stück momentan weder eingezäunt hat noch in irgend einer Weise nutzt. Er muß also die Landung unserer Modelle genau so dulden wie die von Segelflugzeugen oder Ballons. Natürlich wollen wir die Gutmütigkeit der angrenzenden Grundstückseigentümer nicht unnötig strapazieren aber stellt Euch nur mal vor wir würden jetzt wirklich 1000m2 der Roten Jahne kaufen ( diese Möglichkeit würde im Moment sogar wirklich bestehen) Was würde uns eine solche Aktion, rein rechtlich, alles für Möglichkeiten eröffnen....;-) Eine Anbindung an das offentliche Strassensystem ist natürlich auch vorhanden ! Na, sollten wir vielleicht doch mal über eine Sammelaktion nachdenken VG Andreas |
Neil
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Beitrag 96725
[04. März 2006 um 12:36]
Zitat: Das wäre toll. Aber auch nur dann, wenn man wirklich drumherum noch platz hat. Wenn da z.B. Windräder gepant sind oder andere zerbrechliche Bauten die eine Rakete beschädigen könnte, dann wäre es nicht mehr so toll. Aber warum nicht, was kostet den so ein Quadratmeter? Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
eha
Epoxy-Meister Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: NRW, 58566 Kierspe Verein: RAMOG, MFM Meinerzhagen Beiträge: 297 Status: Offline |
Beitrag 96762
, Rote Jane
[05. März 2006 um 01:40]
Und wie teuer soll das Stück werden?
Engelbert der alles nur mit rechts macht |