Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Raketen Technik > Bezugsquellen, Hersteller und Händler > Warum ist es so schwer N2O zu bekommen?
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Juerg

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Juerg

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Beitrag 6759935 [Alter Beitrag05. April 2008 um 19:46]

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Zitat:
Original geschrieben von Oliver Arend

Aber nicht so laut sagen, sonst kommt der Gesetzgeber noch auf dumme Gedanken.

Oliver



... ich bin mir da sowieso nicht so sicher, ob die Auslegung im Ernstfall wasserdicht ist, denn ein Hybrid hat alles was Pyrotechnik auszeichnet. Oder ist Flüssigsprengstoff auch kein Sprengstoff (es gibt ja die neuen, kurz vor dem Einsatz mischbaren Sorten, das ist sehr ähnlich)?
Darum würde ich es noch viel leiser sagen wink

Gruss

Jürg

Geändert von Neil am 07. April 2008 um 12:43

Andreas B.

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Beitrag 6759936 [Alter Beitrag05. April 2008 um 23:17]

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Zitat:
Original geschrieben von Juerg

Darum würde ich es noch viel leiser sagen wink

Gruss

Jürg



Brauchst Du eigendlich garnicht, da technisches Distickstoffoxid (N2O) für Hybridmotoren
für Privatpersohnen in größeren Mengen in DL praktisch nicht mehr zugänglich ist....!

Gruss Andreas

Geändert von Neil am 07. April 2008 um 12:43


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Beitrag 6759937 [Alter Beitrag06. April 2008 um 08:07]

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Zitat:
Brauchst Du eigendlich garnicht, da technisches Distickstoffoxid (N2O) für Hybridmotoren



Ich habe jetzt schon mehrere Personen von Air Liquide gesprochen. Die Aussage war immer die selbe. Es gibt keine Einschränkung der Abgabe von N2O an privat Personen. Aber seien wir mal ehrlich, der Weg über einen selbstgebauten Hybriden ist teuerer als der Weg über ein Levelsystem an einen O ran zu kommen.

Gruß

Neil

Geändert von Neil am 07. April 2008 um 12:43


Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Andreas B.

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Beitrag 6759938 [Alter Beitrag06. April 2008 um 13:52]

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Hybidtriebwerke in dieser Größenordnung setzen gleichzeitig soviel Erfahrung vorraus,
das derjenige welcher sich damit beschäftigt, mit Sicherheit auch schon ein entsprechendes
Level hat.

Eine sehr interessante Seite für alle Hybridliebhaber ist übrigens die von Tom Sanders
http://www.contrailrockets.com dort sind unter anderen sehr viele schöne Testvideos zu
finden und Infos dazu was bei einem Flug mit einem O-6300 so alles schief gehen kann....eek!

Der dort vorgestellte und zugelassene O-6300-BS Hybrid ist schon ein beeindruckendes
Teil, mit einem Durchmesser von 152mm hat er einen Total Impuls von 28197 Nseek!

Gruss Andreas

Geändert von Neil am 07. April 2008 um 12:43


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Beitrag 6759939 [Alter Beitrag06. April 2008 um 17:24]

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Zitat:
Original geschrieben von NeilIch habe jetzt schon mehrere Personen von Air Liquide gesprochen. Die Aussage war immer die selbe. Es gibt keine Einschränkung der Abgabe von N2O an privat Personen.


Ja, das heisst aber im Folgeschluss nicht unbedingt, dass ein Hybridtreibsatz dann keine Pyrotechnik und damit nicht bewilligungs- bzw. zulassungspflichtig ist. Schliesslich bringt man da einen Brennstoff und einen Oxydator zusammen. Eine Grauzone auf nationaler und/oder EU Ebene.
Darauf bezog sich meine Bemerkung.

Gruss

Jürg

Geändert von Neil am 07. April 2008 um 12:43

FabianH

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FabianH

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Beitrag 6759940 [Alter Beitrag06. April 2008 um 17:31]

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Wenn man es genau sieht, würde medizinischen N2O, das bei der Narkose ja auch durch einen Kunststoffschlauch strömt, ebenso eine zündfähige Kombination darstellen. Trotzdem unterliegt der Nakosearzt nicht dem Sprengstoffrecht.

Irgendwo muss die Grenze ja liegen.

MfG Fabian

Geändert von Neil am 07. April 2008 um 12:43

Neil

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Beitrag 6759941 [Alter Beitrag06. April 2008 um 20:05]

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Hi Juerg,

da habe ich dich schon verstanden. Ich bezog mich auch eher auf Andreas. Was du meinst kann ich aber so nicht ganz nachvollziehen. Nehme ich mal jetzt eine ganz normale Gasflasche mit Campinggas. Da ist der Brennstoff drin und um der Flasche herum ist der Luftsauerstoff. Beides schön gut gemischt ergibt auch eine Explosion. Aber trotzdem bekommt man das Campinggas. Es unterliegt nicht dem Sprengstoffgesetz. So weit ich es verstanden habe, hat die BAM eine Reihe von Test eingeführt wonach ein Explosivstoff definiert wird. Da bei N2O diese Test alle negativ ausfallen würden, unterliegt es nicht dem Sprengstoffgesetz und somit keiner Einschränkung.
Auch in einem Hybridraketenmotor liegen beide Komponenten immer noch getrennt vor. Bei einem pyrotechnischen Treibsatz ist aber Oxidator und Brennstoff zusammen schon gemischt. Dieser kann von alleine komplett abbrennen. Bei einem Hybriden könnte man, wenn ein Ventil vorhanden ist, die Reaktion jeder Zeit stoppen.
Wenn es also eine gesetzliche Grauzone wäre, so müßte nach meinem Verständnis dann aber auch jeder Verbrennungsmotor auch in diese Grauzone rein. Oder noch anders gefragt, was ist denn wenn ich mir flüssigen Sauerstoff besorge und damit einen Hybriden betreibe, ist der dann auch in dieser Grauzone?

Gruß

Neil

Geändert von Neil am 07. April 2008 um 12:43


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Juerg

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Beitrag 6759942 [Alter Beitrag06. April 2008 um 20:30]

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Zitat:
Original geschrieben von FabianH

Wenn man es genau sieht, würde medizinischen N2O, das bei der Narkose ja auch durch einen Kunststoffschlauch strömt, ebenso eine zündfähige Kombination darstellen. Trotzdem unterliegt der Nakosearzt nicht dem Sprengstoffrecht.

Irgendwo muss die Grenze ja liegen.

MfG Fabian



Die Narkoseärzte die ich kenne, versuchen auch, das Gemisch NICHT anzuzünden...wink
Ammonium Nitrat ist auch eine Zutat zu Sprengstoff und ein Düngemittel, es kommt schon auf den Kontext an. Im Falle eines Raketenmotors ist der Zweck ja ein klar pyrotechnischer...

Gruss

Jürg


Geändert von Neil am 07. April 2008 um 12:43

Juerg

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Beitrag 6759943 [Alter Beitrag06. April 2008 um 20:37]

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Zitat:
Original geschrieben von Neil

Hi Juerg,

Auch in einem Hybridraketenmotor liegen beide Komponenten immer noch getrennt vor. Bei einem pyrotechnischen Treibsatz ist aber Oxidator und Brennstoff zusammen schon gemischt. Dieser kann von alleine komplett abbrennen. Bei einem Hybriden könnte man, wenn ein Ventil vorhanden ist, die Reaktion jeder Zeit stoppen.



Im Moment ist das sowieso immer noch in Länderhohheit.
Was ich sagen wollte, in etwas drastischer Form: Redet noch lange von "O-Hybriden die nicht kontrolliert sind" und irgend ein Beamter wird sicher Handlungsbedarf sehen ("Schlafende Hunde wecken").

Man muss mit Freiheiten bedächtig und verantwortungsvoll (und "leise") umgehen, sonst werden sie einem genommen...

Gruss

Jürg

Geändert von Neil am 07. April 2008 um 12:43

Neil

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Beitrag 6759944 [Alter Beitrag06. April 2008 um 20:45]

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Hallo Juerg,

da stimme ich vollkommen mit dir überein.

Gruß

Neil

Geändert von Neil am 07. April 2008 um 12:43


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