Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Flyer des Bundesverkehrsministeriums zu den Neuregelungen für Modellflugzeuge und Drohnen
Autor | Thema |
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FabianH
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Okt 2003 Wohnort: Gevelsberg Verein: Ramog, Solaris-RMB, FAR Beiträge: 4123 Status: Offline |
Beitrag 7640077
[28. April 2017 um 00:01]
Zitat: Dann gäbe es ja gar keine ungesteuerten Flugkörper. Es entscheidet ja immer einer, wann der Start eines Flugkörpers erfolgt. |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1445 Status: Offline |
Beitrag 7640079
[28. April 2017 um 05:55]
Da sehe ich keinen Widerspruch:
Denn in dem Moment, wo die Rakete die Rampe verlassen hat, ist sie ein ungesteuerter Flugkörper. Marschflugkörper oder so etwas wie eine Milan betreiben wir ja nicht. Gruß Achim Geändert von AchimO am 28. April 2017 um 11:00 laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8317 Status: Offline |
Beitrag 7640223
[15. Mai 2017 um 10:59]
Das Luftfahrtbundesamt hat sich auch nochmal geäußert und den beiliegenden Flyer veröffentlicht.
Zitat: Zu den Anforderungen für die Vereine etc. schreibt das LBA nichts, nur zu den "anerkannten Stellen". Hoffen wir also dass der DAeC und/oder der DMFV sich in Kürze zum genauen Verfahren äußern. Oliver Anhang: flyer_drohnen_lba.pdf Geändert von Oliver Arend am 15. Mai 2017 um 11:00 |